Gerade Hotels und Gastronomiebetriebe sind mehr noch als andere Unternehmen auf einen effektiven Marketingmix mit eigener Website und social media Aktivitäten angewiesen. Datenschutzrechtliche Aspekte gehören zwingend in diesen Kontext. Ohne Übertreibung muss man leider feststellen, dass die Mehrzahl der Websites in mehr oder minder großem Maß gegen geltende Regelungen verstößt. Daran hat sich mit Inkrafttreten der DS-GVO zwar manches geändert, DS-GVO konform sind aber die wenigsten Websites. Die ePrivacy-Verordnung, die ursprünglich zusammen mit der DS-GVO in Kraft treten sollte, ist noch nicht verabschiedet und wird insbesondere von der Werbeindustrie heftig bekämpft.
Datenschutz und Werbung
Den Müttern und Vätern der DS-GVO war bei der Schaffung und Beschlussfassung über das Gesetzeswerk das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Werbung sehr wohl bewusst. Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist nicht, jegliche Werbung zu verhindern, sondern die Interessen der Betroffenen und der Werbetreibenden in einen fairen Interessenausgleicht zu bringen.
In Deutschland gelten die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb weiter fort
Neben der DS-GVO bildet in Deutschland das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) den Rahmen innerhalb dessen sich Unternehmen bewegen können und müssen. Was bislang nach UWG verboten war, bleibt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO verboten. In der Praxis werden Datenschutzbeauftragte, sofern bestellt, ständig mit Fragen in diesem Zusammenhang konfrontiert. Neben rechtlichen, sind hier eine ganze Reihe technischer und organisatorischer Fragen des Datenschutzes zu beantworten. Unser Schulungskonzept für Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte behandelt auch diese Fragen.
Erste Gerichtsurteile mit harten Bußgeldandrohungen
Die ersten Gerichtsurteile, beispielsweise des Landgerichts Würzburg (Aktenzeichen 11 O 1741/18 UWG) zeigen, dass Behörden und Gerichte gewillt sind, bei Verstößen gegen die DS-GVO den Bußgeldrahmen auszuschöpfen. Es lohnt also nicht, die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen noch länger zu ignorieren.