Rechtsgrundlagen

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für alle Hotels und Gastronomiebetriebe neue Verpflichtungen mit sich. Mit Inkrafttreten der DS-GVO wurde zugleich auch das bis dahin in Deutschland gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert und die nationalen Besonderheiten in Deutschland ergänzen seitdem die europaweit gültige DS-GVO. Für alle Unternehmen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße Pflichten, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern, unter Umständen sogar mit strafrechtlicher Verfolgung belegt werden kann.

Überblick

Auf diesen Seiten erhalten Sie einen kurzen Überblick über folgende Themen: