Die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen ist in zweierlei Hinsicht von den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes betroffen. Einerseits genießen sie, wie alle anderen Betroffenen auch, den Schutz der DS-GVO und haben entsprechend sämtliche Rechte. Andererseits verarbeiten ein guter Teil der Beschäftigten im Unternehmen personenbezogene Daten bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
Zu den wichtigen Aufgaben im Unternehmen gehört die Sensibilisierung und Unterrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Schutz personenbezogener Daten.
IT-Sicherheit und Datenschutz fängt bei den Mitarbeitern an
Die Risiken moderner, netzbasierter Arbeit im Unternehmen setzen Sensibilität und Umsicht im Umgang mit den anvertrauten Prozessen der Datenverarbeitung voraus. Kriminelle Aktivitäten setzen zunehmend auf Prozesse des sogenannten social engineering und versuchen, Mitarbeiter zu Fehlern zu bewegen, die das Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Regelmäßige Schulungen und präventive Maßnahmen können meldepflichtige Vorfälle (data breaches) nach DS-GVO verhindern helfen.
Prävention ist besser als Melden
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen, im Falle von data breaches mindestens die zuständigen Aufsichtsbehörden, gegebenenfalls aber auch alle betroffenen Personen unverzüglich und umfassend zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Meldepflichten kann mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden. Wie man data breaches eingrenzen und verhindern kann, ist Bestandteil unserer Schulungsangebote, zu finden unter https://www.dsb-im-hotel.de.